Holztüren

  • 36 Monate auf die Kon­struk­tion der Türen und der Lack­ober­fläche, wenn die Mon­tage auf den vorhan­de­nen Estrich durch einen autorisierten Mon­tege­be­trieb durchge­führt wurde.
  • 12 Monate falls die Mon­tage durch Kun­den selbst durchge­führt wurde oder wenn die Türen von einem autorisierten Mon­tage­be­trieb ohne vorhan­de­nen Estrich mon­tiert wurden.
  • 12 Monate auf Holztüren die geölt sind.
  • 12 Monate auf Schlos­se­le­mente und Türscharniere;

  • Muster der Garantiekarte

Ser­vice nach Ablauf der Gewährleistung

Holzfen­ster

  • 60 Monate auf die Fen­sterkon­struk­tion sowie auf die Funk­tions­fähigkeit der Beschläge und Ver­bundsver­glasung, wenn die Mon­tage von einem autorisierten Mon­tage­be­trieb durchge­führt wurde. Unter dessen beträgt die Gewährleis­tung der Lack­ober­fläche 36 Monate. Fen­ster deren Ober­fläche nur mit Klar­lack behan­delt wurde unter­liegen keiner Garantie.
  • 36 Monate auf die Fen­sterkon­struk­tion, Lack­ober­fläche sowie auf die Funk­tions­fähigkeit der Beschläge und Ver­bundsver­glasung, wenn die Mon­tage durch Kun­den selbst durchge­führt wurde, sowie auf Fen­ster die keil­verzinkte Holzbalken besitzen.
  • 12 Monate auf die Lack­ober­fläche, wenn eine Holzre­gen­schiene oder keine Alu­minium Regen­schiene ver­wen­det wird.
  • 12 Monate auf Holzfen­ster deren Ober­fläche geölt ist.