Holztüren
- 36 Monate auf die Konstruktion der Türen und der Lackoberfläche, wenn die Montage auf den vorhandenen Estrich durch einen autorisierten Montegebetrieb durchgeführt wurde.
- 12 Monate falls die Montage durch Kunden selbst durchgeführt wurde oder wenn die Türen von einem autorisierten Montagebetrieb ohne vorhandenen Estrich montiert wurden.
- 12 Monate auf Holztüren die geölt sind.
12 Monate auf Schlosselemente und Türscharniere;
Holzfenster
- 60 Monate auf die Fensterkonstruktion sowie auf die Funktionsfähigkeit der Beschläge und Verbundsverglasung, wenn die Montage von einem autorisierten Montagebetrieb durchgeführt wurde. Unter dessen beträgt die Gewährleistung der Lackoberfläche 36 Monate. Fenster deren Oberfläche nur mit Klarlack behandelt wurde unterliegen keiner Garantie.
- 36 Monate auf die Fensterkonstruktion, Lackoberfläche sowie auf die Funktionsfähigkeit der Beschläge und Verbundsverglasung, wenn die Montage durch Kunden selbst durchgeführt wurde, sowie auf Fenster die keilverzinkte Holzbalken besitzen.
- 12 Monate auf die Lackoberfläche, wenn eine Holzregenschiene oder keine Aluminium Regenschiene verwendet wird.
- 12 Monate auf Holzfenster deren Oberfläche geölt ist.